Stellungnahme des Vorstands zur Wertung des Spiels gegen die Blue Arrows Sasbach

Der Vorstand des IHC Landau 1999 e.V. informiert über eine Entscheidung der ISH-BW im Nachgang zum Heimspiel gegen die Blue Arrows Sasbach am 18.04.2026. Das Spiel, das auf dem Feld mit einem 19:9-Sieg für Landau endete, wurde nun per Strafbescheid des Verbandes offiziell mit 0:19 gegen den IHC gewertet. Zusätzlich wurde gegen den Verein eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verhängt.

Hintergrund der Entscheidung

Grund für die Umwertung ist der Einsatz zweier Spieler, die zum Zeitpunkt der Partie keine formale Spielberechtigung auf der Meldeliste der 1. Herrenmannschaft besaßen. Bei den Betroffenen handelt es sich um zwei 15-jährige Nachwuchsspieler, die jedoch über gültige Spielerpässe des IHC Landau verfügen.

Aufgrund eines administrativen Fehlers unsererseits bei der Meldung der Mannschaftslisten wurden diese Spieler vor der Saison lediglich für den Juniorenbereich (U19) hinterlegt, anstatt sie zusätzlich auf die Liste der 1. Herrenmannschaft zu setzen. Da der IHC Landau aktuell keine U19-Mannschaft im Spielbetrieb führt, war ihr Einsatz ausschließlich für den Herrenbereich vorgesehen – die notwendige formale Eintragung auf die entsprechende Liste wurde dabei jedoch leider übersehen.

Einordnung und weiteres Vorgehen

Der Verein räumt diesen formalen Fehler bei der Listenführung vollumfänglich ein. Regeln und Ordnungen bilden das wichtige und unverzichtbare Fundament unseres Spielbetriebs, weshalb wir aus voller Überzeugung Teil des Verbands sind und dessen Regelwerk respektieren. Bei der fehlenden Eintragung handelte es sich schlichtweg um ein menschliches Versehen im Rahmen der bürokratischen Abläufe.

In einem offenen Austausch mit den Verbandsverantwortlichen wurde die aktuelle rechtliche Lage besprochen. Gemäß der geltenden Wettkampfordnung (§ 18.2 WKO) ist ein formeller Einspruch gegen eine Spielwertung grundsätzlich unzulässig. Die strikte Auslegung des Regelwerks lässt hier keinen Spielraum, weshalb die sportliche Umwertung auf 0:19 voraussichtlich Bestand haben wird.

Als einzig verbleibende formale Möglichkeit hat der Vorstand dennoch ein offizielles Gnadengesuch beim Verband eingereicht. Darin haben wir den Sachverhalt dargelegt und darum gebeten, die sportliche Fairness und die tatsächliche Leistung auf dem Platz in den Fokus zu rücken, um die harte Bestrafung aufgrund dieses Formfehlers noch einmal zu überprüfen.

Wir warten nun die offizielle Entscheidung des Verbandes zu unserem eingereichten Gnadengesuch ab. Auch wenn die aktuelle Situation überaus schmerzhaft für die Mannschaft ist, möchten wir mit dieser Stellungnahme transparent gegenüber unseren Mitgliedern, den anderen Vereinen und der Öffentlichkeit kommunizieren, wie dieses Ergebnis zustande kam.

Der Vorstand des IHC Landau 1999 e.V.

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